Ist der Gestapo-Bericht zur Roten Kapelle eine Fälschung?
Widerlegung der zehn Argumente von Ulrich Sahm
Nach dem Krieg veranlassten Überlebende der Roten Kapelle ein Untersuchungsverfahren der Staatsanwaltschaft Lüneburg gegen Manfred Roeder, der vor dem Reichskriegsgericht die Anklage gegen die Mitglieder der Roten Kapelle vertreten hatte. Bei dieser Untersuchung hat Roeder 1948 zu seiner Entlastung einen Gestapo-Bericht eingebracht. 1990 wurde die Behauptung aufgestellt, dieser sei eine Nachkriegsfälschung.
VON PETER KOBLANK (2014)
Dieser Bericht ist das komprimierte Ergebnis der Sonderkommission "Rote Kapelle", die Ende August/Anfang September 1942 von der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) eingerichtet wurde. Das Dokument liegt heute im Niedersächsischen Hauptstaatsarchiv und umfasst 27 doppelseitig beschriebene Seiten und acht handgezeichnete Organigramme.1
Im Bundesarchiv liegt eine Ablichtung von diesen 27 Seiten. Dort fehlen die acht Grafiken, die aber für die Echtheitsfrage keine Rolle spielen. Ein Faksimile dieser Version des Bundesarchivs kann online abgerufen werden.2
Im Ruhestand veröffentlichte er 1990 eine Biografie über Rudolf von Scheliha, der im Zusammenhang mit der Roten Kapelle im Jahre 1942 wegen Spionage hingerichtet worden war. Er stellt diesen als einen aufrechten Widerstandskämpfer dar, also nicht als den geldgierigen Sowjetspion, als der Scheliha bis dahin unumstritten galt. Bei dieser Apologie stand ihm vor allem dieser Gestapo-Abschlussbericht, der ausführlich auf Scheliha eingeht, im Wege. Also deklarierte Sahm diesen Bericht als Nachkriegsfälschung. Seine zehn Argumente3 sollen hier auf den Prüfstand gestellt werden.
Dabei werden die Argumente auf dem Wissenstand vor der Entdeckung eines Sahm unbekannten weiteren Exemplars dieses Gestapo-Berichts im Jahre 1991 in den National Archives in Washington4, an dessen Echtheit es keine Zweifel gibt, untersucht. Die Roedersche Abschrift, die von Sahm als Nachkriegsfälschung bezeichnet wurde, ist mit der Washingtoner Version textlich identisch, wenn man von zahlreichen Flüchtigkeitsfehlern und Abkürzungen (z.B. "RLM" statt "Reichsluftfahrtministerium") absieht.
Hier die Argumente von Ulrich Sahm:
Argument 1: Der Abschlussbericht ist kein Original, sondern eine Abschrift.
Jeder, der andere derartige Berichte der Gestapo kennt, beispielsweise den Bericht vom 24. Dezember 1942 über die Rote Kapelle Frankreich,5 weiß, dass die Gestapo stets sehr übersichtliche und gut lesbare Berichte erstellt hat. Ein Augenpulver mit bis auf den letzten Zentimeter in engem Zeilenabstand vollgeschriebenen 27 Seiten, wie bei der von Roeder vorgelegten Abschrift der Fall, hätte die Gestapo an wichtige Männer des Dritten Reichs so nicht verschickt.
Zwei Beispielseiten: Übersichtlicher, leicht lesbarer, typischer Gestapo-Bericht vom 24. Dezember 1942 (links), Abschrift des hier veröffentlichten Gestapo-Abschlussberichts vom 22. Dezember 1942 (rechts).
Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass die rechts abgebildete Seite eine Abschrift sein muss. Allerdings gibt es viele wichtige Dokumente, die ebenfalls Abschriften sind und dennoch von den Historikern als authentische Quelle anerkannt werden.
Ein Beispiel für eine Abschrift ist das Berliner Verhörprotokoll des Bürgerbräuattentäters Georg Elser vom 19. bis 23. November 1939,6 auf dem letztlich, abgesehen von einigen nebenrangigen Dokumenten und Zeitzeugenberichten, das heutige Bild von Elser basiert. Eine Abschrift ist nicht automatisch eine Fälschung.
Argument 2: Der Text wurde mit einer ausländischen Schreibmaschine geschrieben, die kein äöüÄÖÜß hatte.
Während in dem obigen links abgebildeten Bericht Umlaute und Sonderzeichen (z.B. Großvogel, Ärztin) vorkommen, tauchen im Gestapo-Abschlussbericht vom 22. Dezember 1942 keine äöüÄÖÜß auf. Sie werden mit ae oe ue Ae Oe Ue ss wiedergegeben. Wie Sahm richtig feststellt, gab es 1942 in Deutschland Schreibmaschinen mit Umlauten.
Eine Schreibmaschine ohne Umlaute ist ein weiteres Indiz dafür, dass es sich um eine Abschrift handelt. Eine Abschrift ist aber, wie gesagt, nicht automatisch eine Fälschung.
Argument 3: Roeder behauptete, den Bericht vom 22. Dezember 1942 mit seinem Auftrag von Göring bekommen zu haben, was bereits Anfang November 1942 war.
In dem Untersuchungsverfahren der Lüneburger Staatsanwaltschaft erklärte Manfred Roeder, der die Abschrift des Gestapo-Abschlussberichts vom 22. Dezember 1942 dort zu seiner Entlastung präsentierte, er habe diesen an dem Tag erhalten, an dem er von Hermann Göring den Auftrag bekommen habe, die Anklage gegen die Rote Kapelle vor dem Reichskriegsgericht zu übernehmen. Dies war Anfang November 1942.7
Nun handelt es sich um eine Abschrift, auf der auf der ersten Seite das Datum "22. XII. 42" steht. Auf Seite 2 wird von einer Verhaftung berichtet, die erst am 12. November 1942 stattfand. Roeder kann diesen Bericht logischer Weise nicht schon Anfang November 1942 bekommen haben. Es muss sich um einen Irrtum, ein Missverständnis oder sonst etwas gehandelt haben, wenn Roeder hier ein falsches Datum genannt hat.
Roeder hat übrigens auch folgendes gesagt: "Ich erhielt ... etwa am 4. oder 5. November die ersten abgeschlossenen Untersuchungen mit Abschlussberichten der Gestapo, etwa 30 bis 35 Aktenbände stark."8
Ihm lagen also zahlreiche Abschlussberichte zu den einzelnen Angeklagten vor, gewiss aber nicht einer, der zu diesem Zeitpunkt noch nicht existierte. Aus dieser für den Inhalt des Dokuments völlig irrelevanten Unstimmigkeit einer Datumsangabe von Roeder lässt sich aber nicht folgern, dass die Abschrift eine Fälschung ist.
Argument 4: In einem Schreiben vom 24. Dezember 1942 wird auf ein vorangehendes Schreiben vom 12. Dezember 1942 hingewiesen. Also kann es kein Schreiben vom 22. Dezember 1942 geben.
In dem bereits erwähnten Bericht von Gestapo-Chef Heinrich Müller an seinen damals unmittelbar Vorgesetzten, den Reichsführer SS Heinrich Himmler, über die Rote Kapelle vom 24. Dezember 1942 steht in der Tat auf der ersten Seite:
Warum muss aber der Gestapo-Abschlussbericht vom 22. Dezember 1942 ein Bericht sein, der zu dieser "laufenden Berichterstattung" von Müller an Himmler gehörte? Der Abschlussbericht vom 22. Dezember 1942 berichtet im Gegensatz zu dem knappen Bericht vom 24. Dezember 1942 nicht über aktuelle, "laufende" Ereignisse, sondern ist eine abschließende Zusammenfassung von den ersten Anfängen der Entdeckung der Roten Kapelle mit einer Gesamtschau aller bisherigen Erkenntnisse. Er muss für einen anderen Adressatenkreis gedacht gewesen sein, dem man einen Gesamtüberblick geben wollte. Er gehörte nicht zur "laufenden" Berichterstattung an Himmler.
Sicherlich wurde der Abschlussbericht nicht am 22. Dezember 1942 angefertigt bzw. fertiggestellt. Herleiten kann man jedenfalls, dass der Bericht etwa Mitte November 1942 fertiggestellt worden sein muss. Denn auf Seite 2 wird von der Verhaftung von Anatoli Markowitsch Gurewitsch (Kent, Petit Chef) am 12. November 1942 in Marseille berichtet. Hingegen hat die wesentlich wichtigere Verhaftung von Leopold Trepper (Gilbert, Grand Chef) am 24. November 1942 in Paris keinen Eingang mehr gefunden.
In dem "laufenden" Bericht vom 24. Dezember wird hingegen die Verhaftung von Trepper schon gar nicht mehr erwähnt, da geht es um eine Verhaftung vom 21. Dezember 1942. Soviel zum Unterschied von "laufender" Berichterstattung und einem zusammenfassenden Abschlussbericht.
Man sollte im Übrigen der handschriftlichen Kopfzeile auf dem Gestapo-Abschlussbericht keine allzu große Bedeutung zumessen, insbesondere auch der Datierung auf den 22. Dezember 1942. Es besteht die Möglichkeit, dass die Kopfzeile nicht authentisch ist, was jedoch nicht den Inhalt des Dokuments, das wahrscheinlich schon ein paar Wochen früher fertiggestellt wurde, in Frage stellt. Aus dem Bericht vom 24. Dezember 1942 ist nicht abzuleiten, dass der auf den 22. Dezember datierte Gestapo-Abschlussbericht eine Fälschung ist.
Argument 5: Ein Bericht nach Abschluss der Hauptverhandlung gegen die maßgeblichen Persönlichkeiten der Roten Kapelle am Tag ihrer Hinrichtung (22. Dezember 1942) war sinnlos.
Die Vorgänge um die Rote Kapelle wurden im Dritten Reich extrem geheim gehalten. Einmal wollte man in der Öffentlichkeit keinen Imageverlust erleiden, zum anderen monatelange Funkspiele mit Moskau nicht gefährden.
Es war alles andere als sinnlos, wenn man genau am Tag der Hinrichtung der wichtigsten Mitglieder der Roten Kapelle einen auserwählten Kreis führender NS-Politiker über diesen Sachverhalt nachträglich in Kenntnis setzte. Wir wissen nicht, wer der oder die Empfänger des mit 22. Dezember 1942 datierten Gestapo-Abschlussberichtes waren. Himmler war es eher nicht, denn der war ja über die "laufende" Berichterstattung, die ja auch noch in 1943 weiterlief, bestens im Bilde und brauchte diesen "Abschluss"-Bericht nicht.
Auch dieses Argument ist ungeeignet, den Gestapo-Abschlussbericht als Fälschung zu klassifizieren.
Argument 6: Im kurzen Lebenslauf von Scheliha stehen falsche Datumsangaben.
Auf Seite 14 heißt es in dem Gestapo-Abschlussbericht zu Rudolf von Scheliha: "Legationsrat I. Klasse in der Informationsabteilung des Auswärtigen Amtes. Offizier des I. Weltkrieges, Jurastudium in Heidelberg. Attaché im A.A. Hamburg und Prag. 29 Vizekonsul, 32 Legationssekretär in Warschau, 37 Gesandtschaftsrat I. Kl., 39 Auswärtiges Amt."
Laut Sahm wurde Schehila bereits 1927 zum Legationssekretär befördert. Im obigem Satz geht es aber nicht um diese Beförderung, sondern darum, dass er ab 1932 (als Legationssekretär) in Warschau war.
Weiterhin wurde Schehila laut Sahm 1937 nur zum Legationsrat und erst 1941 zum Legationsrat I. Klasse befördert.
Es ist aber für den Vorwurf der Spionage, um den es hier geht, und zu dem Schelihas Geständnis vorlag, völlig unerheblich, ob Scheliha 1927 oder 1932 Legationssekretär war und ob er 1937 oder 1941 Gesandschaftsrat oder Legationsrat I. Klasse wurde. Der Gestapo ging es ja im Gegensatz zu Sahm nicht um eine Biografie.
Aus diesen beiden unwichtigen Jahreszahlen und Titelbezeichnungen lässt sich nicht ableiten, dass der Bericht eine Fälschung ist.
Argument 7: Scheliha war erst ab 1932 in Warschau.
Auf Seite 26 heißt es in dem Gestapo-Abschlussbericht: "Danach steht er, bereits 37 durch den Herrnstadt in Warschau (v. Scheliha befand sich damals insgesamt 9 Jahre bei der Deutschen Botschaft in Warschau) angeworben im SU-Nachrichtendienst und hat laufend politische Vorkommnisse der deutschen Warschauer Botschaft an Herrnstadt gegen Entgelt weitergeleitet."
Demzufolge wäre er schon seit 1928 in Warschau gewesen. Richtig ist aber 1932. Die Gestapo hätte also "5 Jahre" statt "9 Jahre" schreiben müssen. Wenn man übrigens bei Argument 6 nachschaut, wo steht: "... 32 Legationssekretär in Warschau...", dann wird deutlich, dass die Gestapo durchaus wusste, seit wann Scheliha in Warschau war. Es geht also bei Argument 7 lediglich um einen für den Sachverhalt völlig unerheblichen Schreibfehler, bei dem eine 9 statt einer 5 geschrieben wurde.
Aus diesem unwichtigen Schreibfehler lässt sich nicht ableiten, dass der Bericht eine Fälschung ist.
Argument 8: Laut Gestapo ließ sich der Umfang des Verrats, als der Abschlussbericht verfasst wurde, noch nicht überblicken.
In dem Abschlussbericht steht auf Seite 26: "Welchen Umfang der Verrat v. Scheliha angenommen hat, lässt sich z.Zt. noch nicht überblicken."Sahm meint, ein solcher Satz könne nicht nahezu zwei Monate nach der Verhaftung am Tage der Vollstreckung des Todesurteils geschrieben worden sein.
Für den fehlenden Überblick der Gestapo gibt es eine sehr einfache Erklärung, die bei Sahm selbst nachzulesen ist: SS-Obersturmbannführer Friedrich Panzinger und Kriminalrat Horst Kopkow haben sich bemüht, die Hinrichtung Schehilas auf unbestimmte Zeit auszusetzen.9 Denn für eine Anklage gegen Scheliha hatte die Gestapo zwar auf Grund der Geständnisse von Scheliha und Ilse Stöbe in der kurzen Zeit alles erledigt, was erforderlich war. Vor Gericht musste man nicht jedes einzelne Detail nennen, das verraten worden war. Aus Sicht der Spionageabwehr waren diese Details hingegen von großer Bedeutung. Schließlich wollte man wissen, was die Sowjetunion wusste. Um dies innerhalb weniger Wochen vollständig zu klären, waren die Kapazitäten der Sonderkommission vor dem Hintergrund von über hundert Verhafteten nicht ausreichend.
Man darf nicht übersehen, dass Schehila später als die meisten anderen verhaftet wurde: am 29. Oktober 1942. Die bereits am 12. September 1942 verhaftete Ilse Stöbe wurde, wie auf Seite 26 nachzulesen ist, erst nach sieben Wochen, also nach Schehilas Verhaftung geständig. Wenn man davon ausgeht, dass der Abschlussbericht Mitte November 1942 verfasst wurde, war die Zeit auf keinen Fall ausreichend für einen gesicherten Überblick.
Sahm selbst räumt die Möglichkeit ein, dass die Gestapo die Verurteilten noch für weitere Vernehmungen brauchte.10 Aus der aus Sicht der Gestapo viel zu verfrühten Hinrichtung Schelihas, die von der obersten NS-Führung aus politischen, aber nicht der Aufklärung dienlichen Gründen durchgesetzt wurde, lässt sich nicht ableiten, dass der Gestapo-Abschlussbericht eine Fälschung ist.
Argument 9: Die Anfragen Moskaus an Scheliha waren z.T. unsinnig.
In dem Abschlussbericht steht auf Seite 26: "Probleme, zu denen er im Auftrage Moskaus Stellung nehmen musste, waren z.B. das deutsch-polnische Verhältnis, das Ergebnis der Besprechungen zwischen dem polnischen Außenminister und dem deutschen Botschafter in Warschau, der Beitritt europäischer Staaten zum Dreimächtepakt und die amtliche Stellungnahme des Auswärtigen Amts zur drohenden englischen Invasion."
Sahm bemängelt speziell die Frage nach der "drohenden englischen Invasion". Aus Sicht Stalins, der seit 1941 die Hauptlast des Krieges gegen Hitler trug, war eine der spannendsten Fragen die der sogenannten zweiten Front im Westen, über die man sich schließlich im Januar 1943 in Casablanca verständigte.
Bereits im August 1942 gab es im nordfranzösischen Dieppe die "Operation Jubilee". An dieser Landungsoperation der Engländer im deutsch besetzten Nordfrankreich waren neben entsprechender Luftunterstützung über 250 Schiffe, 6.000 Kanadier sowie zwei britische Kommandotrupps beteiligt. Diese Operation endete für die Alliierten in einem Fiasko.
Im Juli 1943 landeten die Alliierten auf Sizilien, die Invasion in der Normandie fand im Juni 1944 statt.
Wenn Moskau wissen wollte, wie die deutsche Führung über das Thema "britische Invasion" dachte, so war das im Jahr 1942 eine äußerst nachvollziehbare Fragestellung.
Wobei auf Grund der Fragen zu Polen, die aus dem Jahr 1939 stammen müssen, die Frage nach der Invasion auch bereits im Jahre 1940 gestellt worden sein konnte: Dann wäre nämlich die im Jahr 1940 von Hitler geplante Invasion der Deutschen in Großbritannien ("Operation Seelöwe") gemeint gewesen.
Aus diesen Fragen lässt sich nicht ableiten, dass der Gestapo-Abschlussbericht eine Fälschung ist.
Argument 10: Ilse Stöbe kann vom Frühjahr 1942 bis Juli 1942 keine Berichte an die Sowjetische Botschaft geliefert haben.
In dem Abschlussbericht steht auf Seite 26: "Von Frühjahr 1942 bis Juli 42 in der Informationsabteilung des AA in Berlin tätig, hat die Stöbe auf erhaltene Weisung über die SU-Botschaft in Berlin mit Legationsrat I. Kl. Rudolf v. SCHELIHA Verbindung aufgenommen und laufend politische Nachrichten aller Art von ihm empfangen, die sie an einen Attaché der SU-Botschaft in Berlin weiterleitete."
Selbstverständlich hat Sahm Recht, wenn er darauf hinweist, dass die sowjetische Botschaft kurz nach Ausbruch des deutsch-sowjetischen Krieges am 22. Juni 1941 geschlossen wurde. 1942 konnte man dorthin keine Nachrichten mehr weiterleiten.
Wer auch immer den Abschlussbericht verfasst hat, wusste das aber auch. Es ist offensichtlich, dass die "42" ein Schreibfehler ist. Jeder Historiker, der sich bisher mit diesem Komplex beschäftigt hat, ist stillschweigend davon ausgegangen, dass "Frühjahr 1941 bis Juli 1941" gemeint sein muss.
Aus diesem Schreibfehler lässt sich nicht ableiten, dass der Gestapo-Abschlussbericht eine Fälschung ist.
Fazit aus den zehn Argumenten
Keines der zehn Argumente rechtfertigt die Behauptung Sahms, dass alles darauf hindeute, dass das Schriftstück erst nach dem Krieg zusammengestellt wurde.11 Jedes einzelne seiner zehn Argumente hat einen Beweiswert von Null. Die Fülle von Argumenten ändert nichts daran, denn auch zehn Mal Null ist und bleibt Null. Dass es sich "mit größter Wahrscheinlichkeit" um eine Abschrift einer nach dem Krieg für eine britische Dienststelle angefertigten Aufzeichnung von Kriminalrat Horst Kopkow handeln soll12, ist ein reines Phantasieprodukt, das 1991 restlos widerlegt werden sollte.
Der Fund im National Archive Washington
Sahm hatte nämlich das große Pech, dass 1991, also nur ein Jahr nach Veröffentlichung seiner Scheliha-Biografie, in den USA ein weiteres Exemplar des Gestapo-Abschlussberichtes entdeckt wurde.4 Diese 90-seitige Kopie eines Berichts hatte 1950 die Geheimhaltungsstufe Secret erhalten und war erst 1989 freigegeben worden. Dieses Dokument ist auch in der typischen übersichtlichen, leicht lesbaren Form aufbereitet, die für Gestapo-Berichte typisch ist. An seiner Authenzität bestehen keine Zweifel.13
Die Roedersche Abschrift ist keine Fälschung
Manfred Roeder war nach dem Krieg bei den Amerikanern interniert. Beim Counter Intelligence Corps (CIC), dem amerikanischen Militärgeheimdienst, war man überzeugt, dass Veteranen der Roten Kapelle immer noch für die UdSSR aktiv waren. Manfred Roeder wurde von den Amerikanern unter dem Decknamen Othello geführt und "im vollsten Umfang abgeschöpft"14, um so viel wie möglich über den sowjetischen Geheimdienst zu erfahren.
Die Abschrift des Gestapo-Abschlussberichts wurde offensichtlich nach dem Krieg auf einer ausländischen Schreibmaschine von einem dem CIC vorliegenden Dokument (vielleicht dasjenige, das heute in den National Archivs in Washington liegt) erstellt und Roeder, zu dem die Beziehungen nicht abgebrochen waren, zugespielt, um ihn bei den gegen ihn laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, zu unterstützen.
Um das politische Klima dieser Ermittlungen gegen Roeder zu illustrieren, hier ein Schreiben des ermittelnden Staatsanwalts Hans-Jürgen Finck vom 8. September 1949 an seinen Vorgesetzten über die Rote-Kapelle-Veteranen, die diese Untersuchung ursprünglich ausgelöst hatten:
"Mir scheint es, als ob Weisenborn und Grimme im Auftrag der Ostzonenregierung oder vielleicht sogar einer Dienststelle der UdSSR handelten. Man scheint im Osten der Ansicht zu sein, dass sowohl die UdSSR als auch die Ostzonenregierung durch die nicht wegzuleugnende Tatsache der illegalen Nachrichtensendungen politisch belastet werden ... Alle Ostdienststellen werden wahrscheinlich bestrebt sein, das Verfahren erheblich in die Länge zu ziehen."15
Die Abschrift des Gestapo-Abschlussberichts, die Roeder 1948 ins Spiel brachte, ist also einerseits authentisch, andererseits aber auch von ihrer Erstellung und ihrem Zweck her ein Kind des frühen Kalten Krieges.
Ergänzung unter Berücksichtung der 1991 entdeckten Washingtoner Version
Argument 1: Die 90-seitige Version in den National Archives könnte die Vorlage der von Roeder vorgelegten Abschrift sein. Allerdings fehlen dort zwei Seiten.16
Argument 4: Die Signatur der Roederschen Abschrift stimmt mit der Washingtoner Version überein. Der Fund in den National Archives bestätigt auch, dass dieser Gestapo-Bericht nicht für Himmler bestimmt war, sondern der Information ausgewählter NS-Führer diente.17
Argument 6, 7 und 10: Die betreffenden Jahresangaben der Roederschen Abschrift (1932 Legationsrat, 9 Jahre in Warschau, Frühjahr 1942 bis Juli 1942) stimmen mit der Washingtoner Version überein.18
1 | Niedersächsisches Hauptstaatsarchiv Hannover Nds. 721 Lüneburg, Acc 69/76, Bd. 6, Bl. 816-835. |
2 | Chef der Sicherheitspolizei und des SD IV A 2 - B Nr. 330/42gRs vom 22.12.1942: Rote Kapelle, Bundesarchiv R 58/1131 S. 37-63. Faksimile PDF 3,2 MB. |
3 | Sahm, Ulrich: Rudolf von Scheliha 1897-1942. Ein deutscher Diplomat gegen Hitler. München 1990, S. 308 ff. |
4 | Koblank, Peter: Rote Kapelle. Gestapo-Bericht über die Aufrollung der Spionage- und Widerstandsgruppen. In: Online-Edition Mythos Elser. |
5 | Chef der Sicherheitspolizei und des SD IV A 2 - B Nr. 330/42gRs vom 24.12.1942: Rote Kapelle, Bundesarchiv NS 19/2040. Faksimile PDF 4,8 MB. |
6 | Bundesarchiv, Signatur R 22/3100. Onlineversion. |
7 | Sahm, a.a.O. S. 202 und 308 |
8 | Sahm, a.a.O. S. 202 |
9 | Sahm, a.a.O. S. 223 f |
10 | Sahm, a.a.O. S. 224 |
11 | Sahm, a.a.O. S. 309 |
12 | Sahm, a.a.O. S. 310 |
13 | Tuchel, Johannes: Die Gestapo-Sonderkommission "Rote Kapelle". In: Coppi, Hans/Danyel, Jürgen/Tuchel, Johannes (Hrsg.): Die Rote Kapelle im Widerstand gegen den Nationalsozialismus. Berlin 1994, S. 152 |
14 | Summary Report of Investigation. Subjest: Rote Kapelle (Red Orchestra). 13. Mai 1948. Faksimile PDF 2,1 MB. |
15 | Sahm, a.a.O. S. 301 |
16 | Zu diesen fehlenden Seiten ausführlicher: Koblank, Rote Kapelle |
17 | Zum Adressaten ausführlicher: Koblank, Rote Kapelle |
18 | S. 43 und S. 83 der Version in den National Archives. |